Begleiteter Umgang

Trennung und Scheidung der Eltern sind für Kinder immer eine einschneidende Erfahrung. Dies gilt umso mehr, wenn es für die Eltern schwierig ist, einvernehmliche Regelungen zu finden. Hier bietet der „Begleitete Umgang“ Unterstützung an. Ziel ist es, dem Kind den Kontakt zu beiden Eltern zu ermöglichen und zu erhalten. Die Eltern selbst werden ermutigt, ihre Elternrolle verantwortlich wahrzunehmen und sich gegenseitig in der Elternrolle zu respektieren.

Der Begleitete Umgang kann aufgrund eines Gerichtsbeschlusses erfolgen, durch das Jugendamt veranlasst werden oder aufgrund persönlicher Nachfrage durchgeführt werden.

Der Begleitete Umgang ist zeitlich befristet und soll Eltern unterstützen eine eigenständige Umgangsregelung zum Wohl ihrer Kinder zu etablieren.

Das Haus der Familie stellt seine Räume als neutralen Ort für die Besuchskontakte zur Verfügung. Die Begleitung erfolgt durch eine erfahrene, geschulte Person, die mit Rat und Tat zur Seite steht. Das Wohlergehen des Kindes steht dabei stets im Mittelpunkt.

Die Umgangskontakte finden in der Regel 14-tägig für ca. zwei Stunden statt. Die Umgangstermine und die Zeitdauer des Umgangskontaktes werden in einem Erstgespräch festgelegt.

Eltern-Treff-Café

Das Angebot richtet sich an Kinder und deren getrennt lebende Eltern, die noch keine einvernehmliche Umgangsregelung gefunden haben. Es erfolgt als eigenständiges Angebot oder als Folgeangebot des Begleiteten Umgangs. Diese Einzelmaßnahme reicht vielen Eltern nicht aus schrittweise auf einen selbständigen Kontakt hinzuarbeiten. Zwei Fachkräfte stehen den Eltern in der Umgangszeit beratend und unterstützend zur Seite.

Das Eltern-Treff-Café als Gruppenangebot ermöglicht Kindern und deren Eltern, ihre Kontaktmöglichkeiten im erweiterten Rahmen zu erproben.

Das Eltern-Treff-Café findet in der Regel jeden zweiten und vierten Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr statt.

Christine Brost
Tel. 0711 220709-331
c.brost@hdf-stuttgart.de